▪ Führungen zu Fuß, in Ihrem Bus oder in Kombination möglich
▪ Termin und Treffpunkt: nach Vereinbarung
▪ Preise:
- Deutsch
∙ bis 2 Stunden 133 Euro
∙ jede weitere angefangene Stunde: 38 Euro
∙ im Gewand: bis 1,5 Stunden 194 Euro
∙ im Gewand: bis 2 Stunden 232 Euro
- Englisch und Französisch
∙ bis 2 Stunden 157 Euro
∙ jede weitere angefangene Stunde: 47 Euro
∙ im Gewand bis 1,5 Stunden 218 Euro
∙ im Gewand: bis 2 Stunden 265 Euro
- Zweisprachig
∙ bis 2 Stunden 195 Euro
- zuzüglich Preis für Verköstigung
Sonstige Bedingungen
Der Preis beinhaltet nicht eventuell anfallende Eintrittsgelder (Kirchen, Museen) und/oder Parkgebühren.
Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt 25 Personen. Bei Überschreitung der Gruppenstärke ist die Beauftragung eines/r
weiteren Gästeführers/in erforderlich.
Im Falle der Verspätung des Kunden verpflichtet sich der / die
Gästeführer/in 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt zu warten. Die
Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet. Ist der / die
Gästeführer/in zu einer Verlängerung der Führung bereit, beträgt der
Aufpreis der Verlängerung 38 € bzw. 47 € pro angefangener Stunde. Der Kunde
verpflichtet sich seinerseits 15 Minuten auf den Gästeführer zu warten.
Die Wartezeit wird an die Führungsdauer angehängt.
Eine kostenlose Stornierung ist bis spätestens 7 Tage vor dem
Führungstermin möglich. Bis 3 Tage vor Führungstermin sind 50% des
vereinbarten Führungspreises, danach ist der vereinbarte Führungspreis
in voller Höhe zu zahlen. Der/die Gästeführer/in verpflichtet sich, im
Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen gleich qualifizierten
Gästeführer/in zu organisieren.
Der / die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den
Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder
Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den
übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich
auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt
auf maximal die Höhe des Führungshonorars.